Seit August 2005 von der Handwerkskammer Mittelfranken in Nürnberg zum Sachverständigen für das Straßenbauerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt.


Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.v.) Sachverständiger“ ist im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ gesetzlich geschützt nach §132a.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss einen Eid auf seine Grundpflichten Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit leisten.